Kfz Versicherung wechseln

Wie bei Versicherungen üblich, so kann auch die Kfz Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen gewechselt werden. Der Wechsel einer Kfz Versicherung ist meistens dann sinnvoll, wenn man sich bei einer anderen Versicherungsgesellschaft günstiger versichern kann oder wenn es Ärger mit dem bisherigen Kfz Versicherer gab, wie z.B. im Schadenfall wenn nicht wie erwartet reguliert wurde.

Jedoch müssen beim Kfz Versicherungswechsel einige Gesichtspunkte beachtet werden, was vor allem die Kündigungsmöglichkeiten betrifft. Zu Unterscheiden sind die ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit und die außerordentliche Kündigung in Form des sogenannten Sonderkündigungsrechts. Am einfachsten wechseln Sie die Kfz Versicherung mit unserem Kündigungsformular zur Kfz Versicherung.

Fristen für die ordentliche Kündigung

Wenn man den Wechsel der Kfz Versicherung zum Vertragsablauf vornehmen möchte, so ist unbedingt die einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Üblicherweise haben Kfz Versicherungsverträge eine Laufzeit bis zum 31.12. eines jeden Jahres und verlängern sich dann automatisch um ein weiteres Jahr.

Wer wechseln möchte muss seinen Kfz Versicherungsvertrag also rechtzeitig kündigen und die Kündigungsfrist einhalten, die im Normalfall am 30. November jeden Jahres endet.

Wichtig zu wissen: Die Kündigung muss der Kfz Versicherungsgesellschaft spätestens an diesem Stichtag vorliegen. Empfehlenswert ist deshalb die Kündigung rechtzeitig zu versenden und am besten als Einschreiben mit Rückschein zum Nachweis der fristgerechten Kündigung.

Welche Sonderkündigungsrechte gibt es?

Einige Möglichkeit die Kfz Versicherung vor Ablauf des Versicherungsvertrages zu wechseln gibt es, wenn das Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

 

Ein Sonderkündigungsrecht besteht vor allem bei folgenden Gründen:

  • der Beitrag zur Kfz Versicherung wird erhöht
  • nach einem regulierten Schadensfall
  • bei einem Fahrzeugwechsel
  • die Regionalklasse oder Typklasse ändert sich
  • die Vertragsbedingungen ändern sich

 

Wie bei jedem anderen Versicherungsvertrag besteht auch im Rahmen der Kfz Versicherung ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der zu zahlende Beitrag erhöht. Grundsätzlich werden Versicherungsverträge zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft bindend geschlossen, wobei die Erhöhung des Beitrages immer eine einseitige Vertragsänderung darstellt.

Bei einem Fahrzeugwechsel kann demnach ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist der Kfz Versicherer gewechselt werden, weil mit dem Wechsel das versicherte Fahrzeug als Vertragsgegenstand wegfällt.

Nach einem regulierten Schadensfall kann ebenfalls die Kfz Versicherung gewechselt werden, jedoch mit einer Frist von einem Monat nachdem der Schadenfall von der Kfz Versicherung geschlossen wurde.

Vor dem Wechsel Kfz Versicherungen vergleichen

Vor einem Wechsel der Kfz Versicherung sollten Sie sich unbedingt die Angebote der verschiedenen Gesellschaften vergleichen, hierzu bietet sich unser kostenloser Kfz Versicherungsrechner zum unverbindlichen Vergleich von über 300 verschiedenen Tarifvarianten an.