Werkstattbindung

Mit der Vereinbarung einer Werkstattbindung erklärt der Versicherungsnehmer eventuelle Kaskoschäden in einer von der Kfz-Versicherung ausgewählten Vertragswerkstatt reparieren zu lassen.

 

Wird eine Werkstattbindung vereinbart gibt es zusätzliche Rabatte auf die Kaskoprämie, dadurch fallen die zu zahlenden Versicherungsbeiträge günstiger aus.