Wenn Sie zuvor noch keine Vollkaskoversicherung gehabt haben werden Sie in der gleichen SF-Klasse wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft.
Wenn die Vollkaskoversicherung länger als 6 Monate unterbrochen war, erfolgt die Einstufung in den gleichen Schadenfreiheitsrabatt wie vor der Unterbrechung.
Bei einer Unterbrechung der Vollkaskoversicherung von mehr als 1 Jahr fallen die Regelungen der Versicherungsgesellschaften unterschiedlich aus.
In den meisten Fällen gilt eine Wiedereinstufung unter Abzug einer SF-Klasse pro Jahr der Unterbrechung.