Die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen Dritter - aufgrund eines durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstandenen Personen-, Sach- oder Vermögensschades - frei.
Zu den Aufgaben des Kfz-Haftpflichtversicherers gehört neben der Prüfung der Haftungsfrage auch die Abwehr unbegründete Schadenersatzforderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jeder Halter der sein Auto oder Motorrad auf öffentlichen Straßen und Wegen benutzt muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Die Teilkaskoversicherung kann optional zur Versicherung der Schäden am eigenen Auto vereinbart werden. Versichert sind im Rahmen der Teilkasko Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. durch Brand, Sturm oder Hagel, Hochwasser, Lawinen, Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz oder Glasbruch. Selbst der Fahrzeug-Diebstahl ist über die Teilkasko versichert, genauso wie Schäden am fest mit dem Fahrzeug verbunden Zubehör.
Die Vollkaskoversicherung kann ebenfalls optional vereinbart werden, diese beinhaltet generell alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und leistet zusätzlich bei Eigenschäden durch selbst verursachte Unfälle.
Darüber hinaus leistet die Vollkasko bei Schäden durch Vandalismus (mutwillige oder böswillige Handlungen) am Auto durch fremde Personen und kommt für Schäden die von Unbekannten verursacht (Fahrerflucht) werden auf.