Wenn der letzte bestehende Versicherungsvertrag weniger als 7 Jahre zurückliegt, fahren Sie in der gleichen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) weiter.
Ist die Vorversicherung bereits länger als 7 Jahre erloschen, wird der Kfz-Versicherungsvertrag wie ein Neuvertrag behandelt. Sie werden in diesem Fall in die SF-Klasse ½ eingestuft.
Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Versicherern die die 7 jährige Übernahmefrist auf 10 Jahre angehoben haben, so dass eine Vertragsunterbrechung von bis zu 10 Jahren in den meisten Fällen unschädlich für den Erhalt der Schadenfreiheitklasse ist.
Bei einigen wenigen Versicherern gibt es keine Übernahmefrist mehr, bei diesen Angeboten ist selbst eine langjährige Vertragsunterbrechung SF-Klassen unschädlich und der Erhalt der letzten Schadenfreiheitsklasse gesichert.