Autoversicherung wechseln

Fahrzeugwechsel

Bei einem Fahrzeugwechsel kann die neue Kfz-Versicherung frei gewählt werden, kündigen Sie die alte Kfz-Versicherung einfach zum Datum der Fahrzeugstilllegung bzw. Ummeldung.

Neuzulassung eines Fahrzeuges

Bei einer Neuzulassung können Sie die Kfz-Versicherung frei wählen, der alte Vertrag endet mit Abmeldung bzw. Ummeldung des PKW!

Neuer Zweitwagen

Wenn Sie sich einen Zweitwagen anschaffen können Sie die Kfz-Versicherung frei wählen - unabhängig von der Kfz-Versicherung des Erstfahrzeuges.

Wenn Sie den neuen Zweitwagen zum ersten mal auf Ihren Namen zulassen, bieten viele Kfz-Versicherungen günstigere Sondereinstufungen für das Zweitfahrzeug die Sie auch bei uns im Kfz-Versicherung Vergleich finden.

Ordentliche Kündigung zum Jahresende

Der Versicherungsvertrag wird meist für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Ist dies der Fall, verlängert er sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Da, mit nur wenigen Ausnahmen, die meisten Kfz-Versicherungen eine Vertragslaufzeit bis zum Ende des Kalenderjahres haben, ist der 30.11. der Stichtag, an dem die Kündigung bei der Kfz-Versicherungsgesellschaft - nachweislich - eingegangen sein muss, wenn der Vertrag zum 01.01. des Folgejahres beendet werden und eine neue Autoversicherung beginnen soll.

 

Außerordentliches Kündigungsrecht

Im Schadenfall sind Kfz-Versicherung und Versicherungsnehmer berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen.

Bei der Erhöhung des Versicherungsbeitrages ergibt sich für den Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages. Er kann von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang über die Mitteilung der Beitragsanpassung Gebrauch machen, den Vertrag kündigen und seine Kfz-Versicherung wechseln.

Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der Kündigungsfrist dem Kfz-Versicherer zugehen.

Kündigungsformular zur Kfz-Versicherung

Am einfachsten kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung mit unserem beschreibbaren Kündigungsformular.

Wichtig: Als Versicherungsnehmer müssen Sie im Zweifelsfall beweisen können das die Kündigung rechtzeitig und innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen ist.

Tipp: Als wirkungsvoller Nachweis bietet sich ein "Brief per Einschreiben mit Rückschein" an.