Kündigung der Kfz Versicherung

Wenn Sie die Kfz-Versicherung kündigen und/oder wechseln möchten, muss die Kündigung immer durch den Versicherungsnehmer erfolgen.

Kündigungen sollten immer schriftlich und nach Möglichkeit per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Beachten Sie bei der Kündigung unbedingt auf die Einhaltung der Kündigungsfristen.

Ein Musterkündigungsschreiben zur Kfz-Versicherung stellen wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung.

 

Die ordentliche Kündigung erfolgt immer zum Ablauf des Versicherungsvertrages - in der Regel zum Ende Kalenderjahres - mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. So das Sie in den meisten Fällen den Kfz-Versicherungsvertrag bis zum 30.11. des laufenden Jahres kündigen müssen, um zum 01.01. des Folgejahres zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln zu können.

 

Eine außerordentliche Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages ist möglich, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert hat und/oder die Versicherungsbeiträge erhöht. Auch in diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ab der Annahme oder Ablehnung der Schadensübernahme oder dem Eingang der Beitragserhöhung.

 

Nennen Sie bei der außerordentlichen Kündigung immer den Grund warum Sie die Kfz-Versicherung kündigen, da die Versicherungsgesellschaft ansonsten Ihr außerordentliches Kündigungsrecht nicht anerkennt und die ausgesprochene Kündigung als unbegründet zurückweist.

 

Sollten Sie Ihr Auto verkaufen oder aus anderem Grund nicht mehr besitzen, endet der Kfz-Versicherungsvertrag auch ohne Kündigung mit der Ummeldung oder Abmeldung des Fahrzeuges.