Zweitwagen Rechner

Zweitwagenversicherung berechnen

Die Zweitwagenversicherung ist, wie der Name bereits verrät, eine Kfz Versicherung für den zweiten und/oder jeden weiteren Wagen. Die Zweitwagenversicherung gibt es sowohl für privat genutzte Zweitwagen als auch für betrieblich genutzte Zweitwagen. Wer bereits eine eigene Kfz Versicherung für sein Fahrzeug besitzt, kann ein zusätzliches Fahrzeug als Zweitwagen versichern. Diese Option ist besonders für Fahranfänger interessant. Wer zum ersten Mal ein Fahrzeug versichert beginnt in der Schadenfreiheitsklasse 0 (SF-Klasse 0) die im Allgemeinen einem Beitragssatz von 230 Prozent in den Alttarifen und ca. 100 Prozent in den Neutarifen ab 2015 entspricht. Vater oder Mutter können so den Wagen des Kindes als Zweitwagen versichern, durch die Zweitwagenregelung erfolgt in den meisten Fällen die Ersteinstufung in die SF-Klasse ½, wobei der Beitragssatz in der Kfz Versicherung üblicherweise nur 140 Prozent in den Alttarifen und ca. 65 Prozent in den Neutarifen ab 2015 beträgt und so zu einer hohen Ersparnis führt. Gleiches gilt für Eheleute, so kann beispielsweise der Ehemann den Wagen seiner Ehefrau als Zweitwagen günstig versichern.

Den Zweitwagen wie den Erstwagen versichern!

Viele Kfz Versicherungen bieten heute bereits die Möglichkeit den Zweitwagen in derselben Schadenfreiheitsklasse wie den Erstwagen zu versichern, so dass der Zweitwagen im besten Fall mit einem günstigen Beitragssatz von 30 Prozent in den Alttarifen und ca. 16 Prozent in den Neutarifen ab 2015 zu versichern ist.

Wer ein Auto als Zweitwagen versichern möchte, muss bereits ein anderes Fahrzeug auf seinen Namen versichert haben und das Erstfahrzeug muss sich mindestens in der SF-Klasse 1/2 befinden. Für den neuen Zweitwagen wird ein separater Kfz Versicherungsvertrag geschlossen, dabei ist es in den meisten Fällen vollkommen unerheblich, ob der Vertrag bei derselben Kfz Versicherung abgeschlossen wird wo der Erstwagen bereits versichert ist. Einige Kfz Versicherer bieten zusätzliche Rabatte, wenn beide Fahrzeuge dort versichert werden. Der Versicherungsnehmer sollte sich bei seiner Kfz Versicherungsgesellschaft genau erkundigen und zusätzlich eine unabhängige Vergleichsberechnung durchführen.

Die Voraussetzungen für eine Zweitwagenversicherung unterscheiden sich heute grundsätzlich von Kfz Versicherer zu Kfz Versicherer. Einige Kfz Versicherungen bestehen z.B. darauf, dass Fahrer des Zweitwagens mindestens 23 Jahre alt oder sogar noch älter sind. Dadurch soll vermieden werden, dass der Zweitwagen von Führerscheinneulingen gefahren wird, die ein viel höheres Schadensrisiko für die Kfz Versicherungsgesellschaften mit sich bringen.

Zweitwagen für Kinder versichern

Die Zweitwagenversicherung wird häufig von Eltern genutzt um Tochter und Sohn die hohen Beitragssätze zur ersten Kfz Versicherung zu ersparen, da diese üblicherweise bei 230 Prozent (Alttarife) bzw. um die 100 Prozent (Neutarife) liegen. Kinder profitieren daher ganz besonders von der Zweitwagenversicherung die mit ca. 140 Prozent (Alttarif) bzw. ca. 65 Prozent (Neutarif) wesentlich günstiger ausfällt. Zu einem späteren Zeitpunkt können die Schadenfreiheitsklassen des Zweitwagens auf das Kind übertragen werden und der erlangte Schadenfreiheitsrabatt der Eltern geht so auf das Kind über. Eine Zweitwagenversicherung kann entweder bei dem Kfz Versicherer abgeschlossen werden, bei dem auch schon der Erstwagen versichert ist oder auch bei einer anderen Kfz Versicherungsgesellschaft.

Ein Vergleich der Konditionen für die Zweitwagenversicherung lohnt sich auf jeden Fall, da der Erstwagen Versicherer nicht gleichzeitig die günstigste Kfz Versicherung für den Zweitwagen anbieten muss.

Kfz Versicherung für Zweitwagen vergleichen

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