Unterlagen zur Kfz Zulassung

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist elektronisch geworden und dadurch wesentlich einfacher gestaltet.

Für die Fahrzeugzulassung brauchen Sie neben den üblichen Unterlagen - wie Personalausweis, Einzugsermächtigung für die Kfz Steuer, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (vormals Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sowie bei Gebrauchtfahrzeugen eine HU und AU Bescheinigung - nur noch die EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Nur mit einer gültigen EVB-Nummer können Sie der Zulassungsstelle den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen. Die EVB-Nummer ersetzt dabei das bisherige Verfahren mit der Doppelkarte.